Wahlrecht in Kurzform

Am 15. Februar 2015 wird eine neue Bürgerschaft in Hamburg gewählt. Sie haben dabei 10 Stimmen: fünf Stimmen für die Landesliste der Parteien und fünf Stimmen in Ihrem Wahlkreis. Um diese Stimmen zu verteilen, bekommen Sie auch zwei Stimmzettelhefte, ein gelbes mit den Landeslisten der Parteien und ein violettes mit den Wahlkreislisten der Parteien.

Beispiel Landesliste

Beispiel 1 Landesliste

Im gelben Stimmzettelheft für die Landeslisten der Parteien können Sie die Partei Ihrer Wahl oder einzelne Personen ankreuzen. Sie können dabei Ihre Stimmen auf eine Partei oder einen Kandidaten anhäufen (kumulieren) oder auf mehrere Parteien oder Kandidaten verteilen. So können Sie, wie im Beispiel 1 gezeigt, z. B. der SPD zwei Stimmen geben und unserem Bürgermeister Olaf Scholz drei Stimmen.

Beispiel Landesliste

Beispiel 2 Landesliste

Wenn Sie sichergehen wollen, nichts falsch zu machen, dann geben Sie einfach der SPD alle fünf Stimmen, wie im Beispiel 2. Beide Varianten sind gut für die SPD und tragen dazu bei, dass die SPD mit Olaf Scholz als Bürgermeister weiterregieren kann. Denn nur das Stimmenergebnis der Parteien auf der jeweiligen Landesliste entscheidet über das Kräfteverhältnis der Parteien in der Bürgerschaft.

Mit der Wahlkreisliste – in unserem Fall der Wahlkreisliste Bergedorf – entscheiden Sie demgegenüber nur darüber, welche Personen aus dem Wahlkreis, also aus Bergedorf in unserem Fall, in die Bürgerschaft einziehen sollen. Das Mehrheitsverhältnis in der Bürgerschaft beeinflussen die Wahlkreisergebnisse nicht. Deshalb können Sie in dem violetten Stimmzettelheft für den Wahlkreis Bergedorf auch nur Personen wählen und keine Parteien.

Auszug aus dem Musterstimmzettel der SPD für den Wahlkreis Bergedorf

Auszug aus dem Musterstimmzettel der SPD für den Wahlkreis Bergedorf

Aber Sie können Ihre fünf Stimmen auf mehrere Personen verteilen oder einer Person alle fünf Stimmen geben. Letztere Variante ist am sinnvollsten, wenn Sie eine bestimmte Person in der Bürgerschaft vertreten sehen wollen. Wenn Sie z. B. wollen, dass ich für die SPD in die Bürgerschaft gewählt werden, dann müssen Sie mir auf Platz 6 der SPD-Wahlkreisliste Ihre fünf Stimmen geben (siehe Beispiele). Auf der SPD-Wahlkreisliste können Sie mir auf Platz 6 fünf Stimmen geben.Wie funktioniert das? Alle Stimmen, die für die Kandidaten einer Partei abgegeben werden, werden zusammengezählt und dann ins Verhältnis zum Stimmenergebnis der Kandidaten der  anderen Parteien gesetzt. Daraus ergibt sich, wie viele Mandate die Parteien erhalten. Bergedorf wählt fünf Abgeordnete direkt nach Hamburg. Beim letzten Mal hatte die SPD Mandate, die CDU und die Grünen jeweils eines. Käme es dieses Mal wieder so, würden die drei Mandate der SPD auf die SPD-Kandidaten mit den meisten Stimmen entfallen, unabhängig vom Listenplatz. Ich müsste also mindestens das drittbeste Stimmenergebnis aller SPD-Kandidaten erzielen, um gewählt zu werden. Wer also möchte, dass ich Bürgerschaftsabgeordneter werde, muss mir fünf Stimmen geben.

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